ABOUT LIPERT REAL ESTATE

Erfahren sie mehr über unsere werte und kompetenzen

Ihr Partner in der Immobilienwirtschaft

Wer sind wir?

LIPERT REAL ESTATE ist ein Team professioneller und sachkundiger Immobilienmakler, das Sie umfassend beim Kauf, Verkauf und der Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien unterstützt. Wir bieten maßgeschneiderte, persönliche Services, um Ihre individuellen Immobilienbedürfnisse zu erfüllen. Ob Wohnimmobilien, Neubauprojekte oder Gewerbeimmobilien – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und bieten kreative Entwicklungslösungen für Wohn-, Gewerbe- und Mischnutzungsprojekte. Mit fundierten Marktkenntnissen, insbesondere im Bereich Wohnbau- und Gewerbegrundstücke, sind wir der erfahrene Partner, auf den Sie sich verlassen können.

Umfassende Immobilienservices bei LIPERT REAL ESTATE heben wir professionelle Immobilienvermarktung auf ein neues Niveau – regional, national und international

Lernen Sie unser Team kennen

Erleben Sie eine herausragende Auswahl an exklusiven Immobilien. Von luxuriösen Stadthäusern über charmante Landhäuser bis hin zu modernen Apartments – wir bieten Ihnen ein umfangreichen Portfolio an Immobilien, das Ihren Ansprüchen gerecht wird. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und finden Sie mit uns Ihr Traumobjekt.

TESTIMONIALS

Frequently Asked Questions

Finden Sie hier ihre Antworten zu den häufigsten Fragen.

Die Provision wird fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag notariell beurkundet oder unterzeichnet wurde.

Seit dem 01.06.2015 zahlt der Auftraggeber des Maklers die Provision bei Vermietungen, in der Regel der Vermieter.

Das Bestellerprinzip ist ein rechtliches Prinzip, das seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland bei der Vermietung von Wohnimmobilien zur Anwendung kommt.
Es besagt, dass die Partei, die den Immobilienmakler beauftragt („bestellt“), auch die Maklerprovision zahlen muss.
Bei Vermietungen bedeutet dies, dass der Vermieter in der Regel die Maklerkosten übernimmt, sofern er den Makler mit der Vermittlung der Immobilie beauftragt hat.

Ja, seit dem 1. Mai 2014 ist der Energieausweis Pflicht beim Verkauf und der Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Die Miete darf bei neuen Mietverträgen maximal ca. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Der Immobilienwert hängt u.a. von Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und Marktbedingungen ab.

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