Das Bestellerprinzip ist ein rechtliches Prinzip, das seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland bei der Vermietung von Wohnimmobilien zur Anwendung kommt.
Es besagt, dass die Partei, die den Immobilienmakler beauftragt („bestellt“), auch die Maklerprovision zahlen muss.
Bei Vermietungen bedeutet dies, dass der Vermieter in der Regel die Maklerkosten übernimmt, sofern er den Makler mit der Vermittlung der Immobilie beauftragt hat.